Nutzungsbedingungen | VfB Tennishalle

 

GELTUNGSBEREICH


1.1. Die Einhaltung der Hallenordnung und der Nutzungsbedingungen ist verbindlich. Eine Nichteinhaltung kann zum Ausschluss vom Tennisspiel und Hallenverbot führen.


1.2. Unsere Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für die Benutzung sämtlicher zur Tennishalle gehöhrenden Sportanlagen (Umkleidekabinen, Sanitärräume, Bewegungsräume, Nebenfunktionsräume, Nebenanlagen sowie Zufahrt und Zuwege).


1.3. Durch die Buchung und durch das Betreten der Tennishalle durch Mieter, Mitspieler und Besucher gelten die Nutzungsbedingungen in allen Punkten als vereinbart und wirksam.


1.4. Der VfB Ulm, vertreten durch den Vorstand, übt das Hausrecht aus. Bei Verletzung dieser Nutzungsbedingungen und der Hallenordnung ist der VfB berechtigt, den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Tennishalle sowie ein Hausverbot zu verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge besteht in diesem Falle nicht.


 

NUTZUNG DER TENNISHALLE

 


2.1. Die Tennishalle ist für den Spielbetrieb von 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr geöffnet.


2.2. Die Tennishalle kann grundsätzlich von jedem zum Zweck des Tennisspiels gemietet werden. Eine Mitgliedschaft beim VfB Ulm ist nicht erforderlich. Die Nutzung der Tennishalle und deren Zugang geschieht in Eigenverantwortung und auf eigene Ge-fahr und setzt die Anerkennung der Nutzungsbedingungen verbindlich voraus.


2.3. Die Sportflächen dürfen nur zur Ausübung des jeweiligen Sports unter Beachtung der anerkannten Sportregeln benutzt werden.


2.4. Der Zutritt zu den Tennishallenplätzen ist nur in angemessener Sportkleidung und mit für Tennishallen geeigneten Tennisschuhen gestattet. Die Tennisschuhe sind erst in den Umkleide- oder Vorräumen anzuziehen.


2.5. In der gesamten Tennishalle ist das Rauchen sowie das Mitführen von Tieren nicht erlaubt.


2.6. Die Tennishalle ist schonend und pfleglich zu behandeln. Die Tennisplätze sind von den Spielern kurz vor Ende der Spielzeit abzuziehen. Sämtliche Geräte dürfen nur sachgemäß verwendet werden.


 

BUCHUNG & STORNIERUNG


3.1. Zur Nutzung der Sportflächen ist nur derjenige berechtigt, der im Rahmen der Nutzungsbedingungen eine verbindliche Buchung vorgenommen hat.


3.2. Die Buchung von Abonnements und Einzelstunden ist ausschließlich über das Online Buchungssystem (vfb-ulm.de/sportangebot/tennis/tennishalle/) möglich.


3.3. Es gelten die jeweils auf der Homepage publizierten Preise je Zeitstunde und Platz (Tennishalle | Preise). In der Platzmiete ist die Benutzung des Platzes inklusive des Licht, Heizung sowie die Benutzung der Sanitär- und Umkleideräume enthalten. Die Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Schüler und Studenten sind dazu verpflichtet einen Nachweis für die Ermäßigung mitzuführen.


3.4. Die Bezahlung sowohl von Abonnements als auch von Einzelstunden erfolgt ausschließlich über die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Eine Zahlung auf anderem Wege ist ausgeschlossen. Kosten für eventuelle Rücklastschriften trägt der Mieter.


3.5. Der VfB Ulm behält sich das Recht vor, angemietete Plätze zu ändern bzw. für eigene Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, wenn der Mieter rechtzeitig, jedoch mindestens 48 Stunden vorher informiert wird. In diesem Fall wird der VfB Ulm die Rückerstattung der Vergütung vornehmen, sofern dem Mieter der Betrag bereits abgezogen wurde. Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.


3.6. Stornierungen gebuchter Plätze haben spätestens 48 Stunden vor Spielbeginn zu erfolgen. Die Mietzahlung wird in diesem Falle nicht zurückerstattet, sondern dem Benutzerkonto als Guthaben gutgeschrieben. Dieses Guthaben kann bei einer späteren Buchung genutzt werden.


3.7. Nach Ablauf einer Saison verfällt dieses Guthaben ersatzlos.


3.8. Bei einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Spielbeginn erfolgt die Berechnung in voller Höhe.


3.9. Die alten Tennishallenmarken verlieren nach der Tennishallensaison 2019/20 ihre Gültigkeit.


3.10. Buchungen zum Jugend und Ermäßigten Tarif sind nur bis 17:00 Uhr möglich. Ab 17:00 Uhr gelten die regulären Preise für Alle Hallenutzer.


ABONNEMENTS


3.11. Mit einem Abonnements abonnieren Sie Ihren Platz fest (gleicher Tag, gleiche Uhrzeit und gleicher Platz) für die gesamte Saison.


3.13. Abonnements gelten für den angegebenen Zeitraum. Nicht genutzte Stunden werden nicht rückvergütet.


 

HAFTUNG


4.1. Der Mieter des Platzes und jeder Benutzer haftet vollumfänglich für von ihm verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen. Beschädigungen und Verunreinigungen sind dem VfB Ulm unverzüglich schriftlich anzuzeigen, seien sie selbst verursacht oder festgestellt.


4.2. Für Verluste von Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen übernimmt der VfB Ulm keine Haftung. Liegengebliebene Gegenstände und sonstige Sachen verpflichten uns nicht zur Verwahrung.


4.3. Sofern Ihnen irgendwelche Mängel bekannt werden bzw. Sie diese selbst feststellen, bitten wir Sie uns diese umgehend mitzuteilen.


4.4. Hat ein Kunde selbst Schäden, gleich welcher Art, verursacht, ist er verpflichtet, davon sofort unverzüglich Mitteilung zu machen. Sollte dies unterbleiben, hat der Kunde für etwaige Folgeschäden aufzukommen.


 

DATENSPEICHERUNG


5.1. Mit der Registrierung im Online-Buchungssystem und Buchung wird die Einwilligung zur Speicherung der persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung erteilt. Diese werden ausschließlich zum Zweck der Buchung und deren Abwicklung gespeichert. Eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte erfolgt nicht.


 

ZUWIDERHANDLUNGEN


6.1. Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Nutzungsbedingungen nötig sein, kann der Bertreiber den Ausschluss von der weiteren Platzbenutzung, sowie ein weitergehendes Hausverbot verfügen.


6.2. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Miete für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht.


6.3. Die Geltendmachung von weitergehendem Schadenersatz und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten.


 

SALVATORISCHE KLAUSEL


7.1. Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Das Gleiche gilt, soweit sich eine Vertragslücke herausstellen sollte.


7.2. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke solle eine angemessene Regelung gelten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben und nach dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten.


 

GERICHTSSTAND & ERFÜLLUNGSORT


8.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Ulm.